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Der Verlust von Schutzrechten durch Spionage
Ein Angehöriger der am Konflikt beteiligten Streitkräfte, der dabei ertappt wird, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder bewusst heimlich Informationen des Gegners zu beschaffen, gilt als Spion und genießt als solcher nicht die Schutzrechte für Kriegsgefangene. Wenn er bei der Beschaffung der Informationen die Uniform seiner Armee trägt, so handelt es sich hierbei nicht um Spionage und der Betreffende muss als Kriegsgefangener behandelt werden. (Art. 46 ZP I)ERROR: Content Element with uid "5071" and type "gridelements_pi1" has no rendering definition!